Impressum


Robin Oslislo
Event-Essenz
Fabrikstraße 2
72581 Dettingen a.d. Erms
Deutschland

Tel.: +4915128188664
E-Mail: info@event-essenz.de

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Registernummer folgt nach Eintragung im Handelsregister

Aktuelle Unternehmensform: UG i.G. (haftungsbeschränkt)

Datenschutzerklärung

1) Einleitung und Kontaktdaten des Verantwortlichen

1.1 Wir freuen uns, dass Sie unsere Website besuchen und bedanken uns für Ihr Interesse. Im Folgenden informieren wir Sie über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten bei der Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind hierbei alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können.

1.2 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung auf dieser Website im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Robin Oslislo, Event-Essenz, Fabrikstraße 2, 72581 Dettingen a.d. Erms, Deutschland, Tel.: +4915128188664, E-Mail: info@event-essenz.de. Der für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortliche ist diejenige natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

2) Datenerfassung beim Besuch unserer Website

Bei der bloß informatorischen Nutzung unserer Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur solche Daten, die Ihr Browser an den Seitenserver übermittelt (sog. „Server-Logfiles“). Wenn Sie unsere Website aufrufen, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen die Website anzuzeigen:

  • Unsere besuchte Website
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  • Menge der gesendeten Daten in Byte
  • Quelle/Verweis, von welchem Sie auf die Seite gelangten
  • Verwendeter Browser
  • Verwendetes Betriebssystem
  • Verwendete IP-Adresse (ggf.: in anonymisierter Form)

Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website. Eine Weitergabe oder anderweitige Verwendung der Daten findet nicht statt. Wir behalten uns allerdings vor, die Server-Logfiles nachträglich zu überprüfen, sollten konkrete Anhaltspunkte auf eine rechtswidrige Nutzung hinweisen.

3) Kontaktaufnahme

Im Rahmen der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular oder E-Mail) werden personenbezogene Daten erhoben. Welche Daten im Falle der Nutzung eines Kontaktformulars erhoben werden, ist aus dem jeweiligen Kontaktformular ersichtlich. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

4) Seitenfunktionalitäten

Google Maps

Diese Webseite nutzt einen Online-Kartendienst des folgenden Anbieters: Google Maps (API) von Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland (“Google”).

Google Maps ist ein Webdienst zur Darstellung von interaktiven (Land-)Karten, um geographische Informationen visuell darzustellen. Über die Nutzung dieses Dienstes wird Ihnen unser Standort angezeigt und eine etwaige Anfahrt erleichtert.

Bereits beim Aufrufen derjenigen Unterseiten, in die die Karte von Google Maps eingebunden ist, werden Informationen über Ihre Nutzung unserer Website (wie z.B. Ihre IP-Adresse) an Server von Google übertragen und dort gespeichert, hierbei kann es auch zu einer Übermittlung an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind oder ob ein Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert Ihre Daten (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) als Nutzungsprofile und wertet diese aus.

Die Erhebung, Speicherung und die Auswertung erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis des berechtigten Interesses von Google an der Einblendung personalisierter Werbung, Marktforschung und/oder der bedarfsgerechten Gestaltung von Google-Websites. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht gegen die Bildung dieser Nutzerprofile zu, wobei Sie sich für dessen Ausübung an Google wenden müssen. Wenn Sie mit der künftigen Übermittlung Ihrer Daten an Google im Rahmen der Nutzung von Google Maps nicht einverstanden sind, besteht auch die Möglichkeit, den Webdienst von Google Maps vollständig zu deaktivieren, indem Sie die Anwendung JavaScript in Ihrem Browser ausschalten. Google Maps und damit auch die Kartenanzeige auf dieser Internetseite kann dann nicht genutzt werden.

Soweit rechtlich erforderlich, haben wir zur vorstehend dargestellten Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, befolgen Sie bitte die vorstehend geschilderte Möglichkeit zur Vornahme eines Widerspruchs.

Für Datenübermittlungen in die USA hat sich der Anbieter dem EU-US-Datenschutzrahmen (EU-US Data Privacy Framework) angeschlossen, das auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission die Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus sicherstellt.

Weitere Hinweise zum Datenschutz von Google finden sich hier: https://business.safety.google/intl/de/privacy/

5) Rechte des Betroffenen

5.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten die nachstehenden Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), wobei für die jeweiligen Ausübungsvoraussetzungen auf die angeführte Rechtsgrundlage verwiesen wird:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO;
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO.

5.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

6) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig – zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden die betroffenen Daten so lange gespeichert, bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen.

Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis Sie Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausüben, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis Sie Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausüben.

Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) Stand: 14.02.2024
A. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen der Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt), die vom Kunden beauftragt werden. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Mit Beauftragung der Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) durch den Kunden erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1. Vertragsgegenstand
1. Der Kunde beauftragt die Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) mit den Vertragsleistungen entsprechend des zeitlich letzten Angebots der Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt). In der Regel erstrecken sich die Vertragsleistungen auf die Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen (Events).
2. Es ist der Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) gestattet, zur Erbringung ihrer Vertragsleistungen Dritte einzubeziehen. Die Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) kann als Vermittler die Leistung im Namen und für Rechnung des Kunden bei Dritten in Auftrag geben.
Es verpflichtet sich der Kunde im Interesse einer reibungslosen Durchführung des Auftrages, die Kommunikation mit Dritten, die Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) immer zu informieren.
2. Durchführung der Vertragsleistungen
1. Die Durchführung der Vertragsleistungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Kunden und der Event Essenz UG i.G.(haftungsbeschränkt) Die Event Essenz UG i.G.(haftungsbeschränkt) wird den Kunden über den Stand der Vorbereitung und die Durchführung der Leistungen informieren. Ist eine Partei mit der Arbeitsweise und dem Verhalten der anderen Partei in wesentlichen Punkten nicht einverstanden, so ist dies der anderen Partei unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gelten die Arbeitsweise und dass Verhalten der anderen Partei als vertragsgemäß.
2. Der Kunde kann nach Erteilung des Auftrages angemessene Änderungen hinsichtlich der Vertragsleistungen verlangen. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus solchen vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen.
Änderungen können zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Lieferterminen und Fristen führen, für die die Event Essenz UG i.G.(haftungsbeschränkt) nicht einsteht.
3. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner
4. Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) kostenlos erbracht werden.
5. Der Kunde hat im Falle des Leistungsverzugs der Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) dieser schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, um den Verpflichtungen nachzukommen. Sollte die Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) diesen Termin nicht einhalten, ist der Kunde berechtigt, den betreffenden Auftrag fristlos zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
6. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung bzw. des Rücktritts erbrachte Teilleistungen der Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) sind entsprechend zu vergüten.
3. Digitale / hybride Umsetzung der Veranstaltung
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Veranstaltung im Falle von Problemen, die dazu führen, dass der LIVE-Anteil der geplanten Veranstaltung nicht umgesetzt werden darf, z.B.  gesetzliche Verbote  eine behördliche Anordnung, die Veranstaltungen und/oder Menschenansammlungen für den intendierten Veranstaltungszeitraum untersagt, die LIVE-Bestandteile der Veranstaltung durch die Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) bei gleichbleibender Honorierung in hybride und / oder digitale Elemente umgewandelt werden. Die Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) wird bei Eintritt einer derartigen Situation alle Maßnahmen dafür treffen, dass dem Kunden keine unnötigen weiteren Kosten entstehen und etwaig eingebundene Drittunternehmen unverzüglich informieren.
2. Führt die Umplanung auf eine hybride und / oder digitale Inszenierung der Veranstaltung zu Mehrkosten, wird die Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) den Kunden hierüber in Kenntnis setzen. Bei Freigabe durch den Kunden sind die kommunizierten Mehrkosten vom Kunden zu übernehmen.
3. Veranstaltungen, die nach Auffassung beider Vertragsparteien so konzipiert sind, dass sie ausschließlich in Form einer LIVE-Veranstaltung funktionieren oder Sinn machen (z.B. Promotion Aktionen, Live-Festivals, Incentive-Reisen, Fahrzeug-Events, etc.), können in den in Ziffer 1. genannten Fällen abgesagt werden. In diesem Fall muss der Kunde lediglich die Kosten tragen, die bis zum Zeitpunkt der Absage bereits angefallen sind (z.B. Planungs-, Stornokosten, u.ä.).
4. Datenschutz
3. Die Event Essenz UG i.G.(haftungsbeschränkt) behandelt die personenbezogenen Daten des Kunden nach den Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz(BDSG), die Datenschutzbestimmungen der Event Essenz UG i.G.(haftungsbeschränkt) finden Sie unter https://www.event-essenz.de/
5. Copyright / Urheberrecht
1. Das Urheberrecht an allen von der Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) oder ihren beauftragten Dritten erstellten Konzepten, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen oder digitalen Entwürfen ist durch den Kunden zu wahren und darf von ihm nur im vereinbarten Vertragsumfang genutzt werden.
2. Weitergehende Nutzungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Urheber oder exklusiv Nutzungsberechtigten.
3. Bearbeitung oder Veränderung der von der Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) gestalteten Vertragsleistungen sind nur mit vorheriger Zustimmung der Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) zulässig.
4. Die ausschließlichen Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei den Urhebern. Nutzt der Kunde Konzepte, die eine geistige, künstlerische oder sonstige Schöpfung der Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) oder von ihr beauftragter Dritter darstellen bzw. enthalten, außerhalb oder nach Beendigung dieses Vertrages, so ist eine gesonderte Honorarabsprache zu angemessenen Bedingungen zu treffen.
6. Gewährleistung und Haftung
1. Für die Erfüllung der nach diesem Vertrag und sämtlicher Aufträge im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen haftet die Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in den Grenzen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Die Event Essenz UG i.G.(haftungsbeschränkt) übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher / Gäste verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Bühnen, Messeständen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
3. Die Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) haftet nicht und übernimmt keine Gewährleistung für Fremdleistungen, die nicht von ihr im vereinbarten Leistungsumfang gemäß Ziffer 1. eingebracht werden. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Mängel an den Vertragsleistungen sind der Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) unverzüglich anzuzeigen. Dem Kunden steht das Recht zu, dass sämtliche Mängel an den Vertragsleistungen in angemessener Zeit und in wirtschaftlich zumutbarer Art behoben werden. Sofern die Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) den Mangel nicht behebt oder eine Behebung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann der Kunde Minderung verlangen oder den Vertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen im Übrigen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um die Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht (sog. Kardinalpflicht) handelt, bei denen die Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) nur für den bei Vertragsschluss erkennbaren Schaden haftet.
5. Soweit das Gesetz keine Gewährleistungsrechte (z.B. Rücktritt, Minderung) vorsieht, bleiben die Schadenersatzsprüche des Kunden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6. Die Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.
7. Der Veranstalter ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VstättVO-) oder der einschlägigen Sonderbauverordnung einzuhalten.
8. Der Veranstalter verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungszeitraum, abzuschließen oder eine entsprechende Police vorzulegen.
9. Soweit im Rahmen einer Veranstaltung die Möglichkeit zur Teilnahme an sportlichen Aktivitäten, Wettbewerben etc. (z.B. Canyoning, River Rafting, BungeeJumping, Kite-Surfing, Tauchen, Klettern, Bouldern, Cartfahren, Tontaubenschießen etc.) angeboten wird, wird auf die in der Natur der Sache liegenden üblichen Gefahren hingewiesen. Die Teilnahme an solchen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Die Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) und die involvierten Leistungsträger haften nur dafür, dass sie die der Aktivität innewohnende Gefahr nicht vorsätzlich oder fahrlässig erhöhen.
7. Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche bei Vertragsrücktritt (Stornierungskosten)
1. Bei Stornierung einer Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, steht der Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) ein Anspruch auf Ersatz der ihr aus der Absage entstandenen Kosten zu. Dies umfasst insbesondere die Stornokosten von Subunternehmen, die die Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) als Generalunternehmer im eigenen Namen beauftragt hat.
2. Soweit die Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) Leistungen Dritter vermittelt hat, trägt der Kunde im Fall einer Kündigung die von Dritten berechneten Stornogebühren. Es gelten insoweit die AGB des Dritten.
3. Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil des vereinbarten Agenturhonorars der Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) als Entschädigung zu zahlen:
• Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss = 25%
• Absage der Veranstaltung bis 3 Monate vor dem Veranstaltungstag = 40%
• Absage der Veranstaltung bis 2 Monate vor dem Veranstaltungstag = 60%
• Absage der Veranstaltung bis 1 Monat vor dem Veranstaltungstag = 80%
• Absage der Veranstaltung bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 90%
• Danach = 100% zzgl. weiterer Stornierungskosten aufgrund von Zusatzvereinbarungen, z.B. Catering, Technik, Bestuhlung, Personal etc., diese werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
4. Berechnungsgrundlage der Stornogebühren sind die 100% Listenpreise. Rabattierungen oder Sonderabsprachen im Rahmen des Veranstaltungsangebotes werden nicht angerechnet.
5. Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Schriftform.
6. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden der Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
8. Vergütung
1. Der Kunde zahlt die im Angebot aufgeführte Vergütung für die von der Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) im eigenen Namen erbrachten Leistungen. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern die Sonderregelung für Reiseleistungen zur Anwendung kommt (§ 25 Umsatzsteuergesetz), beinhaltet der Angebotspreis die Umsatzsteuer.
2. Die oben genannten Kosten sind in Raten nach Projektfortschritt wie folgt zu bezahlen. 
nach Vertragsabschluss = 25% der vereinbarten Vergütung, 
3 Monate vor dem ersten Veranstaltungstag weitere 15% der vereinbarten Vergütung, 
2 Monate vor dem ersten Veranstaltungstag weitere 20% der vereinbarten Vergütung, 
1 Monat vor dem Veranstaltungstag weitere 30% der vereinbarten Vergütung durch
Überweisung auf eines der Konten der Event Essenz UG i.G.(haftungsbeschränkt) zu leisten. Diese Zahlung nach Projektfortschritt ist wesentlicher Vertragsbestandteil. Der Kunde erhält eine entsprechende Akontorechnung. Die Endabrechnung über den Restbetrag zzgl. aller variabler Kosten, die ggf. nicht in der Kostenübersicht erfasst worden sind, wird im Anschluss an die Veranstaltung gestellt. Dieser Betrag wird zehn Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
3. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.
4. Leistungen, die von der Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) vermittelt werden, werden vom Dritten gegenüber dem Kunden zur Abrechnung gebracht. Durch gesonderte Vollmacht kann vereinbart werden, dass die Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt) diese Rechnungen bei Bereitstellung entsprechender Finanzmittel im Auftrag des Kunden begleicht.
B. Vermietung
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Vermietung von Sachen der Event Essenz UG i.G. (haftungsbeschränkt), insbesondere von Geräten und Anlagen zur Musikwiedergabe, Beleuchtungsanlagen, Videowiedergabe, Telekommunikation und Dekorationsmaterial.
1. Allgemeines
1. Vermietung und Lieferung erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Aus einem stillschweigenden Verzicht des Vermieters auf Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen und Nebenabreden in der Vergangenheit, kann kein Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen hergeleitet werden.
2. Etwaigen Mietbedingungen des Mieters wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten Vermieter auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden.
3. Die Unwirksamkeit oder Änderung einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.
2. Angebot und Preise
1. Eine Bestellung gilt dann als angenommen, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt, oder die Sache übergeben ist. Ebenso bedürfen Ergänzungen und Abänderungen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Sie erfolgen freibleibend.
2. Abbildungen, Maße und Gewichte in den Prospekten des Vermieters sind nur angenähert maßgebend. Eine Gewähr für ihre Einhaltung wird nicht übernommen.
3. Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen, gehen zu Lasten des Mieters.
4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Erfüllung
1. Wenn dem Vermieter die Beschaffung eines bestimmten Gerätes nicht möglich ist, kann er den Vertrag dadurch erfüllen, dass er gleichwertige Mietgegenstände bereitstellt.
4. Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungsstellung wird bei Bereitstellung vorgenommen. Der Vermieter ist berechtigt, Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechtes der Mangelrüge zu erfolgen. Aufrechnung und Zurückhaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es sich um eine unbestrittene oder rechtskräftige Forderung handelt.
2. Bei nicht termingerechter Zahlung des Mieters ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Ansatz zu bringen.
C. Sonstige Bestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Für den Fall, dass die vertraglichen Vereinbarungen Veranstaltungsleistungen gemäß Ziffer A und Mietleistungen gemäß Ziffer B beinhalten, gelten für die Berechnung von Entschädigungs- und Schadenersatzansprüchen ausschließlich die Bestimmungen A 7.
4. Sollten bei der Durchführung der Veranstaltung GEMA Gebühren und / oder Gebühren sonstiger Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialversicherungsabgaben (KSK) fällig werden, so zahlt diese der Kunde. Dieser verpflichtet sich ebenfalls, die diesbezüglichen Anmeldungen vorzunehmen, es sei denn, es werden schriftlich anderweitige Vereinbarungen getroffen.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Reutlingen
6. Verträge und sämtliche erteilten Aufträge unterliegen der Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
Wird eingefügt, wenn wir Vermietungen anbieten.
5. Unterrichtungspflicht
1. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann der Vermieter Schadensansprüche gegenüber dem Mieter geltend machen.
2. Der Mieter unterrichtet den Vermieter unverzüglich über etwaige Änderungen, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen. Dies gilt insbesondere - bei Beschlagnahme, Pfändungen oder ähnlichen Maßnahmen Dritter, - bei Änderung der Betriebsverhältnisse für die Mietsache, die die Schädigung oder Gefährdung der Mietsache begründen oder erhöhen, - bei Insolvenz- oder Vergleichsanträgen über das Vermögen sowie im Falle der Liquidation des Geschäftsbetriebs des Mieters.
3. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter schriftlich Auskunft über den Ausstellungsort der Mietsache zu erteilen.
6. Untervermietung
1. Eine Untervermietung ist dem Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
2. Die gelieferte Sache bleibt Eigentum des Vermieters. Es ist nicht gestattet, diese Sache mit Rechten Dritter zu belasten.
7. Gewährleistung und Haftung
1. Der Mieter oder dessen Beauftragter erklärt mit Empfang der Mietsache schriftlich die Mangelfreiheit der Mietsache.
2. Der Gewährleistungsanspruch gegen den Vermieter entfällt, wenn
bei offensichtlichen Mängeln nicht unverzüglich nach Feststellung des Mangels, dieser beim Vermieter schriftlich geltend gemacht wird,
- der Mieter die ihm obliegenden Vertragspflichten nicht erfüllt, insbesondere seinen Zahlungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt,
- Der Mieter die Vorschriften über die Behandlung der Mietsache nicht befolgt,- Verschleiß oder Beschädigung auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist,
- der Mieter dem Vermieter nicht die angemessene Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen gewährt.
3. Eine über die bevorstehende Gewährleistung hinausgehende Haftung des Vermieters, insbesondere für Mangelfolgeschäden, wird nicht übernommen. Im Falle schuldhaft verspäteter Lieferung und Bereitstellung der Mietsache durch den Vermieter kann der Mieter nur Schadenersatz für die Ersatzbeschaffung verlangen, nicht dagegen für entgangenen Gewinn. Für unvorhergesehene Ereignisse übernimmt der Vermieter keine Haftung.
8. Rückgabe
1. Bei Ablauf der Mietzeit verpflichtet sich der Mieter, die Mietsache in einem mangelfreien Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand bei Übergabe des Gerätes entspricht.
2. Der Vermieter ist verpflichtet, den Eingang des Mietgegenstandes sofort zu bestätigen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe verlängert sich die Mietzeit bis zur endgültigen Rückgabe, dem Vermieter steht für diese Zeit in jedem Falle Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu.
9. Besondere Pflichten des Mieters
1. Der Mieter ist verpflichtet, die gemietete Sache vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen, soweit erforderlich, für Wartung und Pflege der Mietsache zu sorgen. Notwendige Reparaturen aufgrund schuldhafter Beschädigung für die Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Mietsache sind sofort sach- und fachgemäß unter Verwendung von Original- oder mit Zustimmung des Vermieters gleichwertiger Ersatzteile, auf seine Kosten durch den Vermieter vornehmen zu lassen. Die Kosten für Reparaturen infolge Abnutzung gehen zu Lasten des Vermieters. Der Vermieter behält sich die Entscheidung vor, während der Mietzeit die erforderlichen Reparaturen auszuführen. Die erforderlichen Ersatzteile sind durch den Vermieter zu beziehen. Erklärt der Vermieter nicht unverzüglich auf Anfrage des Mieters, dass er die benötigten Ersatzteile in derselben Frist und mit nicht höheren Kosten wie der Mieter beschaffen werde, so ist der Mieter berechtigt, sich die Ersatzteile selbst zu beschaffen. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters Veränderungen des Mietgegenstandes, insbesondere An- und Einbauten, vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die vom Vermieter angebracht wurden, zu entfernen. Der Mieter darf weder Dritten Rechte an der Mietsache einräumen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten.
10. Verletzung der Pflichten und Schadenersatz
1. Wird der Mietgegenstand nicht in vertragsgemäßem Zustand zurückgeliefert, so verlängert sich die Mietzeit um die Zeit, die zur Durchführung der vertragswidrig unterlassenen Reparaturen oder sonstigen Arbeiten unter normalen Verhältnissen arbeitstechnisch erforderlich ist.
2. Der Mieter hat außerdem für schuldhafte Beschädigungen der Mietsachen die Reparaturen zu bezahlen bzw. Ersatz zu leisten.
11. Besichtigungsrecht und Untersuchung des Gerätes
1. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen.
2. Der Vermieter ist berechtigt, die vermietete Mietsache, jederzeit nach vorheriger Absprache mit dem Mieter über Tag und Zeit der Untersuchung, selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter.
12. Werkarbeiten des Vermieters
1. Wenn Werkarbeiten, z.B. der Aufbau einer Anlage oder der Aufbau einzelner Geräte erfolgen, gelten die Bestimmungen dieses Absatzes.
2. Der Mieter und Besteller des Werkes hat auf seine Kosten alles seinerseits Erforderliche zu tun, damit die Arbeiten rechtzeitig beginnen und ohne Störung durchgeführt werden können. Vor Beginn der Arbeiten hat er dem Vermieter und Werkunternehmer die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- Wasser- und ähnlicher Anlagen zu machen, insbesondere hat er dem Vermieter die zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften bekannt zu geben.
3. Werden durch Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, Arbeiten unterbrochen, so geht die Gefahr für die bereits erbrachten Leistungen für die Dauer der Unterbrechung auf den Mieter über.
4. Über die Abnahme der Arbeiten des Vermieters ist eine Abnahmebescheinigung auszufüllen. Die Abnahme liegt mit Inbetriebnahme der Anlage vor.
5. Für fehlerhafte Arbeiten von beigestelltem Personal haftet der Vermieter nicht, es sei denn, dass er fehlerhafte Anweisungen gegeben hat oder seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
13. Open Air Veranstaltungen / Genehmigungen
1. Wird zwischen den Parteien anlässlich einer Open Air Veranstaltung vereinbart, dass der Vermieter die Funktionen der Mietsache überwacht, hat der Vermieter insbesondere folgende Rechte: Der Vermieter kann die Anlage außer Betrieb setzen oder ggf. abbauen, wenn durch das Wetter eine Gefahr für die Mietsache oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Personen besteht. Der Vermieter kann die Anlage abschalten oder abbauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gemäß den vorstehenden Voraussetzungen die Anlage außer Betrieb gesetzt oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, daraus Schadenansprüche irgendwelcher Art gegen den Vermieter herzuleiten. Soweit behördliche Genehmigungen für die Veranstaltung einer Open Air Veranstaltung erforderlich ist, holt der Mieter auf seine Kosten diese Genehmigungen ein. Für Schäden, die daraus entstehen, dass eine behördliche Genehmigung nicht vorliegt, haftet der Mieter allein.
14. Anweisungen des Vermieters
1. Für den Fall, dass dem Vermieter zur Kenntnis gebracht wird oder er eigene Kenntnis davon hat, dass durch das Aufstellen von Anlagen des Vermieters, Personen oder Sachen, auch eigene Sachen des Vermieters gefährdet sind, hat der Vermieter das Recht, Anweisungen zur Vermeidung von Gefahren zu geben. Der Mieter verpflichtet sich, auf mögliche Gefahren auch gegenüber Dritten hinzuweisen. Unterlässt der Mieter diesen Hinweis, stellt er den Vermieter aus allen sich ergebenen Schäden frei. Dieses gilt auch schon vor Abnahme der Anzeige.
15. Haftung des Mieters
1. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung, Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts resultieren. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Das Mietobjekt ist durch den Vermieter nicht versichert. Der Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses zu versichern.
2. Tritt der Mieter von dem Mietvertrag zurück oder verweigert er aus einem anderen Grund die Annahme der Leistung des Vermieters, hat der Mieter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung nachfolgenden Bestimmungen zu zahlen. Im Folgenden wird unter Auftragsvolumen 100% der geschuldeten Leistungen des Mieters verstanden, das sich zusammensetzt aus dem Mietzins zzgl. ggf. vereinbarter Werklöhne und der Leistungen von durch den Vermieter beauftragten Sub-Unternehmen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Mieter hat danach bei einem Rücktritt folgende Rücktrittsgebühren zu entrichten:
Absage der Anmietung nach Vertragsabschluss, aber mehr als 4 Wochen vor Mietbeginn = 25% des Auftragsvolumens
Absage der Anmietung nach Vertragsabschluss 4 Wochen vor dem Mietbeginn = 50% des Auftragsvolumens
Absage der Anmietung innerhalb der verbleibenden 2 Wochen vor dem Mietbeginn = 90% des Auftragsvolumens Dem Mieter wird der Nachweis gestattet, dass die Schäden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter nach Fälligkeit eine kurze Nachfrist zu setzen und bei fruchtlosem Ablauf die Mietsache anderweitig zu vermieten.